Kirchenverwaltungswahl
Sonntag, 24. November 2024
Detaillierte Informationen für Ihre Pfarrei finden Sie am Ende der Seite
Kirchenverwaltungswahlen – die Menschen sind gefragt
Jede Kirchenstiftung ist eine juristische Person.
Deshalb braucht sie Menschen, die für die Kirchenstiftung handeln.
Die Kirche vor Ort ist auf das ehrenamtliche Engagement vieler Menschen angewiesen, damit Kirche lebendig bleibt.
Kirchenverwaltung ist aber mehr als nur Geld zählen und Geld verwalten – hier können Menschen aktiv am kirchlichen Leben mitarbeiten und mitgestalten. Sie sind verantwortlich für die rechtlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten einer Pfarrei.
Aufgaben der Kirchenverwaltung sind unter anderem:
- die Sorge für die Erfüllung ortskirchlicher Bedürfnisse, hierzu zählen insbesondere der Aufwand für die Feier würdiger Gottesdienste und der Unterhalt der Kirchen
- Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens
- Aufstellung und Beratung des Haushaltsplanes
- Aufstellung und Anerkennung der Jahresrechnung
Wählbar ist, wer der römisch-katholischen Kirche angehört, im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat, kirchensteuerpflichtig ist und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Die Kirchenverwaltungsmitglieder werden von den Wahlberechtigten der Kirchengemeinde auf die Dauer von sechs Jahren gewählt.