Kirchenverwaltungswahl

Sonntag, 24. November 2024
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Kirchenverwaltungswahlen – die Menschen sind gefragt

KV Wahl klein

Jede Kir­chen­stif­tung ist eine juris­ti­sche Person.

Des­halb braucht sie Men­schen, die für die Kir­chen­stif­tung handeln.

Die Kir­che vor Ort ist auf das ehren­amt­li­che Enga­ge­ment vie­ler Men­schen ange­wie­sen, damit Kir­che leben­dig bleibt.

Kir­chen­ver­wal­tung ist aber mehr als nur Geld zäh­len und Geld ver­wal­ten – hier kön­nen Men­schen aktiv am kirch­li­chen Leben mit­ar­bei­ten und mit­ge­stal­ten. Sie sind ver­ant­wort­lich für die recht­li­chen, wirt­schaft­li­chen und finan­zi­el­len Ange­le­gen­hei­ten einer Pfarrei.

Aufgaben der Kirchenverwaltung sind unter anderem:

  • die Sor­ge für die Erfül­lung orts­kirch­li­cher Bedürf­nis­se, hier­zu zäh­len ins­be­son­de­re der Auf­wand für die Fei­er wür­di­ger Got­tes­diens­te und der Unter­halt der Kirchen
  • Ver­wal­tung des Kirchenstiftungsvermögens
  • Auf­stel­lung und Bera­tung des Haushaltsplanes
  • Auf­stel­lung und Aner­ken­nung der Jahresrechnung

Wähl­bar ist, wer der römisch-katho­­li­­schen Kir­che ange­hört, im Bereich der Kir­chen­ge­mein­de sei­nen Haupt­wohn­sitz hat, kir­chen­steu­er­pflich­tig ist und am Wahl­tag das 18. Lebens­jahr voll­endet hat.

Die Kir­chen­ver­wal­tungs­mit­glie­der wer­den von den Wahl­be­rech­tig­ten der Kir­chen­ge­mein­de auf die Dau­er von sechs Jah­ren gewählt.

Informationen aus den einzelnen Pfarreien: