Friedhof Haiming

Haiming Pfarrei am 25.08.2021

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Neue Satzung und Gebührenordnung

Die seit dem Jahr 2009 gül­ti­ge Sat­zung wird ab 1. Sep­tem­ber 2021 durch eine neue Fried­hofs­sat­zung abge­löst. Die­se regelt die Nut­zung des Fried­hofs und beinhal­tet die aktu­el­len recht­li­chen Vor­schrif­ten und Rege­lun­gen.

Neben der Fried­hofs­sat­zung wird auch die Gebüh­ren­ord­nung ange­passt.
Als neue Berech­nung für einen kos­ten­de­cken­den Fried­hofs­be­trieb erge­ben sich jähr­li­che Gebüh­ren von
Ein­zel­grab­stel­le 40,00 Euro (bis­her 20,00 Euro)
Dop­pel­grab­stel­le 80,00 Euro (bis­her 40,00 Euro)
Urnen­grab­stel­le 40,00 Euro (bis­her 20,00 Euro).
Neben die­sen Kos­ten wird noch eine Lei­chen­haus­ge­bühr von 45,00 Euro bei einer Beer­di­gung erho­ben.

Die vom Bestat­tungs­in­sti­tut erho­be­nen Gebüh­ren blei­ben weit­ge­hend unver­än­dert und kön­nen jeder­zeit ein­ge­se­hen wer­den.
Die neu­en Gebüh­ren wer­den nicht rück­wir­kend erho­ben, son­dern bei neu­en Grä­bern bzw. nach Ablauf der Lie­ge­frist (bis­her: 12 Jah­re, neu: 15 Jah­re)! Wie üblich wer­den die Grab­nut­zungs­be­rech­tig­ten durch einen Gebüh­ren­be­scheid über eine anste­hen­de Zah­lung infor­miert.

Die Geneh­mi­gung der Doku­men­te erfolg­te durch die Kir­chen­ver­wal­tung und durch die bischöf­li­che Finanz­kam­mer.

Ab 1. Sep­tem­ber 2021 lie­gen die neue Fried­hofs­sat­zung und die Gebüh­ren­ord­nung im Pfarr­bü­ro zur öffent­li­chen Ein­sicht auf.
Kir­chen­ver­wal­tung Haiming

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